Das Reychskammergericht der Wetiflar

Von 1689 bis 1806 war Wetzlar Gerichtsstadt des Alten Reiches: Hier saß das Reichskammergericht. Seit den sechziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts tagt in der Götzburg sein schlaraffisches Gegenstück, die Reychskameralia — mit Gerichtspräsident, zwei Oberkammerrichtern, Assessores und den Legationssekretären der Reyche. Verhandelt wird gründlich. Geurteilt wird selten. Das ist Absicht.

Das profane Gericht

Das Reichskammergericht wurde 1495 errichtet und bestand bis 1806 — dreihundertelf Jahre. Es war das oberste Gericht des Heiligen Römischen Reiches und sollte an die Stelle der Fehde das Verfahren setzen. Seinen Sitz hat es mehrfach gewechselt; die längste Zeit saß es in Speyer. Nach der Zerstörung der Stadt im Pfälzischen Krieg zog es an die Lahn nach Wetzlar und blieb dort bis zum Ende des Alten Reiches.

Ein eigenes Gerichtsgebäude hat das höchste Gericht des Reiches in Wetzlar nie besessen. Es tagte

Von 1767 bis 1776 lief die Große Visitation, eine Generalüberprüfung des Gerichts durch das Reich. In diesen Jahren stand die kleine Stadt im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit — und war voll von jungen Juristen, die für ihre Höfe die Verfahren beobachteten. Einer von ihnen war Goethe; über die Tafelrunde, die diese Juristen bildeten, steht mehr auf der Seite Die Wetzlarer Rittertafel von 1771.

Warum die Prozesse dauerten

Der Ruf des Gerichts, langsam zu sein, ist keine Anekdote, sondern eine Rechnung. Nach 1648 waren fünfzig Richter angestrebt; tatsächlich saßen zwanzig in zwei Senaten. 1782 waren es achtundzwanzig in drei Senaten — bei 220 bis 250 neuen Fällen im Jahr. Dass bei der Auflösung 1806 Verfahren unerledigt blieben, folgt daraus mit der Sicherheit einer Division.

In unserem Reych geht dazu ein geflügeltes Wort um, das die Überlieferung der Gerichtszeit zuschreibt: „Es hangt so lang wie ein Spruch aus Wetzlar.“ Unabhängig belegen können wir den Satz nicht — die Sachlage, die er beschreibt, dagegen sehr wohl.

Die Reychskameralia

Was ein Reych am eigenen Ort vorfindet, macht es zum Spiel. Die Wetiflar hat aus der Wetzlarer Gerichtsgeschichte ihre bekannteste Einrichtung gemacht: Vor der Reychskameralia wird verhandelt, was Reyche und Ritter entzweit hat und was Recken sich haben zuschulden kommen lassen. Abgesandte aus nahen und fernen Gemarkungen nehmen daran teil — wie ehedem.

Die Besetzung folgt dem historischen Vorbild:

Belegt sind Sitzungen und Cameralia-Sippungen über Jahrzehnte hinweg: am 6. des Ostermonds a.U. 104, am 14. Lenzmond a.U. 105, am 24. des Ostermonds a.U. 109, am 19. Ostermond a.U. 110 und am 15. Lenzmond a.U. 116. Anlässlich eines Wetzlarer Goethe-Jubiläums tagte das Reychskammergericht mit Vertretern von siebzehn Reychen.

Ein Urteil ist überliefert, das die Art des Gerichts besser erklärt als jede Beschreibung: Ein Reych wurde dazu verurteilt, dass seine Sassen ihre Tischnachbarn taxfrei zu bewirten hatten. Wer daran gedacht hat, dass das höchste Gericht des Alten Reiches Fehden beenden sollte, erkennt die Pointe — auch hier endet der Streit bei Tisch.

Die Namen der beteiligten Sassen bleiben in diesem Zusammenhang, wo sie hingehören: im Reych.

Und heute

Die Reychskameralia gehört zum festen Bestand unserer Jahrungen und ist im Uhuversum weithin bekannt. Wer einmal erleben will, wie ein Gericht aussieht, das sein Bestes gibt, um zu keinem Urteil zu kommen, reite ein. Das profane Vorbild lässt sich in Wetzlar übrigens besichtigen — die Stadt führt ein eigenes Reichskammergerichtsmuseum.

Die profanen Angaben dieser Seite folgen der Darstellung der Stadt Wetzlar zur Geschichte des Reichskammergerichts und den öffentlich zugänglichen Übersichten zu Richterzahl und Geschäftslast. Für den Umzug nach Wetzlar nennen die Quellen 1689 beziehungsweise 1690; wir geben hier 1689 an. Die schlaraffischen Angaben sind im elektronischen Allschlaraffischen Reychsarchiv belegt, überwiegend in den Jahrgängen der Deutschen Schlaraffen-Zeitung; die aufgeführten Sitzungstage sind einzelne belegte Fälle und keine vollständige Reihe. In welchem Jahr die Reychskameralia erstmals zusammentrat, ist aus den vorliegenden Belegen nicht zu bestimmen — die früheste nachweisbare Sitzung fällt in die Jahrung a.U. 104.

Zusatzseiten

Die Wetzlarer Rittertafel von 1771 Unsere Burg und unser Stammbaum Titul und Orden Unsere Ehrenschlaraffen Unterschlupf für Einreiter Unsere Nachbarreyche Das Reychskammergericht der Wetiflar

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